Weltkulturerbe

 

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Genossenschaftsidee ist Weltkulturerbe

Bei einer Tagung im äthiopischen Addis Abeba entschied das Internationale Komitee zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes der UNESCO das Konzept der Genossenschaften in die „Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ aufzunehmen. Zum immateriellen Kulturerbe zählen Kulturformen, die vom menschlichen Können und Wissen ausgehen. Um dieses Können und Wissen verschiedenster Kulturen zu erhalten, verabschiedete die UNESCO ein Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2003. 2008 folgte dann die Aufnahme unterschiedlichster Kulturgüter in die „Repräsentative Liste“, welche die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen veranschaulicht. Zu den mittlerweile 336 Kulturgütern der Liste zählt neben dem argentinischen Tango und der tibetischen Oper in China nun auch die Genossenschaftsidee. Die UNESCO begründete ihre Entscheidung unter anderem mit den sozialen Werten, die den Genossenschaften zugrunde liegen.

2015 reichte Deutschland mit dem Genossenschaftsgedanken seine erste Nominierung für die „Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ ein. Die Genossenschaftsidee wurde vor über 160 Jahren in Deutschland geboren. Zu ihren Begründern zählen unter anderem Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen. So ist es nicht verwunderlich, dass das Engagement zur Bewerbung im Jahr 2015 insbesondere von der Deutschen Hermann Schulze-Delitzsch-Gesellschaft e.V. und der Deutschen Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft e.V. ausging. Auch Dr. Axel Viehweger, Verbandsdirektor des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V., begleitete den Prozess aktiv. Die Aufnahme der Genossenschaftsidee in die „Repräsentative Liste Immaterieller Kulturgüter“ stellt eine besondere Anerkennung für alle Genossenschaften und deren Arbeit dar.

(Textquellen: www.unesco.de; GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.)